Reklamation


Erkennbare Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, sofern nicht bei einzelnen Produkten eine 12-Monats-Garantie ausdrücklich gewährt wird. Gewährleistungsansprüche sind beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Sind diese unmöglich, hat der Käufer das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Weitere Ansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Motorsportteile sind Hochleistungsprodukte für jeweils spezielle Einsatzzwecke ohne jede Gewährleistung. Wegen der unkalkulierbaren und nicht nachvollziehbaren Extrembelastungen wird generell für Produkte, die im Motorsport eingesetzt werden, keine Gewährleistung übernommen.

 

Insofern ein Transportschaden vorliegt, informieren Sie sich bitte über die genaue Vorgehensweise in unseren Lieferbedingungen.

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